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Redebeitrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Breiter
Kreistagssitzung 30.03.2010
TOP 8, Resolution gegen die Öffnung des Sparkassengesetzes

 

Ziemlich genau vor einem Jahr (31. März 2009) haben wir zu diesem Sachverhalt bereits eine Resolution verabschiedet.

Damals war es erst Absicht das Sparkassengesetz zu ändern. Inzwischen hat die Regierungskoalition im Februar den Gesetzesentwurfs in den Landtag eingebracht. Damit hat sie unterstrichen, dass sie es ernst meint mit der Änderung des Sparkassengesetzes.

Meine Damen und Herren,

uns muss bewusst sein, dass es besonders schwer wird, auf das Vorhaben der Regierungsfraktionen im Kieler Landtag Einfluss zu nehmen.
Quer durch das Land gehen die Meinungen in den Kreistagen auseinander. Die einen entscheiden sich für, die anderen gegen eine Änderung des Sparkassengesetzes. Die fehlende Geschlossenheit schwächt natürlich die Durchsetzungskraft einer Resolution.

Die FDP-Kreistagsfraktion Ostholstein spricht sich gegen die vorgesehene Änderung des Sparkassengesetzes aus. Und ich will das auch kurz begründen.

Auch die Sparkassen sind von der Krise auf den Finanzmärkten nicht ganz verschont geblieben. Sie haben sie aber nicht verursacht. Zusammen mit den Genossenschaftsbanken haben sie bisher die Krise  relativ gut überstanden. Dies gilt insbesondere auch für unsere Sparkasse Holstein. Und wenn in Schleswig-Holstein zwei Sparkassen in Schwierigkeiten geraten sind, dann liegt dies nicht an dem System der Sparkassen, sondern an Managementfehlern.
Es besteht also kein Grund, das bewährte Dreisäulenmodel in der deutschen Bankenlandschaft jetzt leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Diese Gefahr besteht aber, da nicht sicher ist, ob das Sparkassengesetz nach der geplanten Änderung noch europarechtskonform ist.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, wäre der Einstieg privater Geldinstitute nicht zu verhindern.
Die Auswirkungen würden die Kommunen und ihre Bürger zu spüren bekommen. Die Gemeinwohlorientierung würde nach dem Einstieg Privater zwangsläufig zurückgehen.

Geldgeber erwarten attraktive Ausschüttungen und denken weniger an die Förderung von Vereinen, Kultureinrichtungen und Stiftungen, für die die Sparkassen jährlich erheblich Summen zur Verfügung stellen.
Wie sie aus dem vorliegenden Resolutionsentwurf ersehen können gibt es insgesamt drei wesentliche Forderungen an den Gesetzgeber. Ich will nicht weiter darauf eingehen.
Wenn aber eine Änderung des Sparkassengesetzes nicht verhindert werden kann, so müssen wenigstens diese Forderungen erfüllt werden.

Die FDP-Fraktion wird der vorgelegten Resolution der SPD zustimmen

 

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