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Redebeitrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Breiter
Kreistagssitzung am 12.05.2009


Konjunkturpaket II

Ich will hier nicht über die Sinnhaftigkeit und die nachhaltige Wirkung von Konjunkturprogrammen sprechen. Darüber sind sich ja auch Experten nicht einig. Hingewiesen sei hier nur auf die Diskussion um die Abwrackprämie.

Wir beschäftigen uns heute mit dem Förderbereich Krankenhäuser aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz. Es regelt die Vergabe öffentlicher Finanzhilfen für Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Bilanz in Krankenhausgebäuden. Und wie dies inzwischen so üblich geworden ist, verpflichtet der Gesetzgeber die Kreise und kreisfreien Städte gleich zur Mitfinanzierung.

Für den Kreis Ostholstein beträgt dieser Anteil immerhin rd. 615 000 €. Dabei kommen wir schon in den Genuss einer erhöhten Förderung für finanzschwache Kreise.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 615 000 € ist eine Summe, die bei der prekären Finanzsituation des Kreises nur schwer zu verkraften ist.

Die FDP-Kreistagsfraktion hat sich daher mit ihrer Entscheidung auch sehr schwer getan. Trotzdem wird sie der Übernahme des geforderten Eigenanteils durch den Kreis zustimmen.

Dies ist nur zu verantworten, weil durch die Förderung Investitionen auslöst werden. Diese wiederum sichern zumindest Arbeitsplätze. Im Idealfall entstehen sogar neue und dies in erster Linie bei mittelständischen Unternehmen.

Bereits die vorliegenden, noch nicht vollzähligen Anträge der Krankenhäuser, belaufen sich auf eine Investitionssumme von mehr als 7 Mio. €. Im Ergebnis wird dann zu jeden € Förderung, mindestens noch ein weiterer investiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu kritisieren ist der Zeitrahmen, in dem das Förderprogramm abgewickelt werden muss. Zunächst haben wir sehr lange auf konkrete Förderrichtlinien gewartet und nun sollen die Mittel kurzfristig verteilt werden.

Sinn und Zweck eines solchen Förderprogramms kann es ja nicht sein, nur das Geld schnell loszuwerden.

Nach Auffassung meiner Fraktion sollte die größtmögliche Wirkung mit den vorhandenen Mitteln erzielt werden. Das heißt: die größtmögliche Wirkung hinsichtlich der energetischen Effizienz und die größtmögliche Wirkung auf den Arbeitsmarkt.

Wir sind uns aber dessen bewusst, dass für einen Verteilungsschlüssel nach diesen Kriterien viel Zeit erforderlich ist und viel Personal in der Verwaltung gebunden wird. An beidem fehlt es bedauerlicherweise.

Wir sind daher froh, dass sich der Hauptausschuss wenigstens auf ein Verteilungsverfahren einigen konnte, das nicht allein die Bettenzahl zu Grunde legt. Damit werden kleinere und meist ältere Häuser besser gestellt und somit erst in die Lage versetzt, nennenswerte Sanierungsvorhaben in Auftrag zu geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir alle haben nach Möglichkeiten gesucht, den finanziellen Anteil des Kreises an dem Förderbereich Krankenhäuser zu verringern oder gar zu vermeiden.

Die Förderrichtlinien lassen solche Möglichkeiten allerdings nicht zu.

Daher ist der Antrag der SPD-Fraktion zwar gut gemeint aber etwas naiv.

Ein solcher Vorbehalt, wie ihn der SPD-Antrag vorsieht, birgt eindeutig das Risiko, dass der Kreis den erhaltenen Förderbetrag zurückzahlen muss. Wenn eine spätere Prüfung ergibt, dass die Förderrichtlinien nicht eingehalten wurden, so liegt ein Verstoß vor, der nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden kann.

Dieses Risiko will die FDP-Fraktion nicht eingehen. Sie wird daher dem Antrag der SPD nicht zustimmen.

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