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Redebeitrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Breiter
Kreistagssitzung am 31.03.2009


Resolution zum Sparkassengesetz

Die FDP-Kreistagsfraktion hat sich in der Kreistagssitzung am 9. Dezember nicht zu einer übereilten Reaktion hinreisen lassen, mit der per Eilantrag eine Resolution gegen die Änderung des Sparkassengesetzes gefasst werden sollte.

Uns war es wichtig, vor einer Entscheidung ausführlich informiert zu sein, um nicht nur nach Gefühl zu entscheiden.

Und, wie Sie wissen, gibt es in dieser Frage durchaus auch andere Auffassungen. Hier hatte auch eine Abwägung zu erfolgen.

Unseren Informationsbedarf haben wir inzwischen gedeckt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass eine Öffnung der öffentlich rechtlichen Sparkassen für private Kapitalbeteiligungen nicht die Lösung der derzeitigen Probleme ist. Ganz im Gegenteil.

Es sind gerade die Sparkassen und Reifeisenbanken, die in dieser Zeit der Finanzkrise den Kreditbedarf des Mittelstandes vor Ort sicherstellen.
Sie waren es nicht, zumindest in der Regel nicht, die sich durch hochspekulative Geschäfte an den Rand des Ruins gebracht haben und dabei das Geld ihrer Kunden auf Spiel setzten.
Meine Damen und Herren, es gibt keine Krise der Sparkassen. Daher gibt es auch keinen Grund, durch eine Änderung des Sparkassengesetzes private Beteiligungen zuzulassen, auch nicht, wenn aktuell eine Sparkasse in Schleswig-Holstein in Schwierigkeiten geraten ist. Dies hat andere Gründe. Risiken gehen seit geraumer Zeit von den Landesbanken aus. Sie wollten mit den Großen auf den Finanzmärkten mitspielen und haben sich dabei mächtig übernommen. Von hier droht den Sparkassen in erster Linie Unheil. Immerhin sind die Sparkassen in Schleswig-Holstein mit nahezu 15% an der HSH Nordbank beteiligt.

Meine Damen und Herren,

trotzdem ist eine Öffnung der Sparkassen für private Kapitalbeteiligungen abzulehnen.

Wie kein anderes Finanzinstitut unterstützen die Sparkassen mit ihren Stiftungen und mit Spenden kulturelle und soziale Einrichtungen sowie ihre Veranstaltungen und den Breitensport.
Diese Gemeinwohlorientierung ist bei einer privaten Beteiligung nicht zu erwarten. Die Geldgeber verlangen attraktive Ausschüttungen, die dann nicht mehr für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen. Und die Erfahrung zeigt, dass dies auch so ist.
Mit fast 60 % der Kreditvergaben sind die Sparkassen Hauptfinanzierer des Mittelstandes in Schleswig-Holstein.
Darüber hinaus hat sich das 3-Säulenprinzip der deutschen Bankenstruktur bewährt und muss erhalten bleiben.

Die FDP-Kreistagsfraktion unterstützt daher mit Nachdruck die Resolution zur geplanten Änderung des Sparkassengesetztes für das Land Schleswig-Holstein. Wir sind aber auch der Auffassung, dass Resolutionen zu einer Sache den gleichen Wortlaut haben sollten, um die nötige Klarheit zu vermitteln.  

Wir unterstützen daher die Fassung des CDU-Antrages, der mit den Resolutionen der Gremien der Sparkasse und dem Kreistag in Stormarn übereinstimmt.

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