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Redebeitrag des Vorsitzenden der FDP-Fraktion Manfred Breiter
Kreistagssitzung 09.12.2008


Abfallwirtschaftskonzept
 

Wir haben heute das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Ostholstein zu beraten und zu beschließen, das ja alle fünf Jahre fortzuschreiben ist.

Nach dem der Kreistag im Juni 2004 die öffentliche Abfallentsorgung umfassend auf den Zweckverband Ostholstein übertragen hat, ist es aber weiterhin seine Aufgabe, das Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und fortzuschreiben.

Das Abfallwirtschaftkonzept bildet sodann den verbindlichen Rahmen, in dem sich der Zweckverband bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben zu bewegen hat.

Es ist aber nicht Aufgabe des Abfallwirtschaftkonzepts, in das operative Geschäft des beauftragten Entsorgungsunternehmens einzugreifen.

Meine Damen und Herren, daher gehört nach Auffassung der FDP-Kreistagsfraktion auch die Aussage über eine Erweiterung oder den Bau einer Ersatzanlage für das MHKW in Neustadt nicht in das Abfallwirtschaftskonzept.

Der 1. Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes ist auf unseren Antrag hin auch entsprechend geändert worden.

Dagegen ist die Art der Abfallbehandlung zwingend in ein solches Konzept aufzunehmen. Es kann nicht in das Belieben des beauftragten Entsorgungsunternehmens gestellt werden, ob es die Abfälle in Ostholstein thermisch oder auf eine andere Art behandelt. Allein daraus ergibt sich der Auftrag, die entsprechenden Anlagen mit den erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten.

Der Kreis Ostholstein hat bereits 1990 in seinem ersten Abfallwirtschaftskonzept die thermische Verwertung festgeschrieben, damals noch neben der Deponierung. Wegen fehlender, wirklich geeigneter Alternativen, setzt der Kreis Ostholstein auch in Zukunft auf die thermische Behandlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

selbstverständlich gilt auch für das fortzuschreibende Abfallwirtschaftskonzept die Hierarchie, vermeiden vor verwerten und beseitigen.

In dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Schleswig Holstein wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Anreize für die Abfallvermeidung außerhalb der Abfallentsorgung gesetzt werden müssen. Dazu gehören vor allem eine entsprechende Gestaltung der Produkte und eine Aufklärung der Erzeuger. Diese Forderungen können wir als kreis aber nur sehr begrenzt umsetzen.

Allerdings können wir alle durch unser Verhalten als Verbraucher einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten.

Auch den Auftrag zur ständigen Prüfung, ob eine weitere Sortierung nach Wertstoffen realisierbar und wirtschaftlich sinnvoll ist, haben wir in das Abfallwirtschaftskonzept eingebracht. Dabei sind die technischen Möglichkeiten vermutlich nicht das größte Problem. Wirtschaftlich unsinnig und umweltpolitisch unverantwortlich wird eine Trennung aber dann, wenn die Reste nur noch unter zusätzlichem Einsatz von Primärenergie, wie Gas, beseitigt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die verbissene und sehr emotional geführte öffentliche Diskussion in Neustadt um das Abfallwirtschaftskonzept, die ja in Wirklichkeit eine Diskussion um die Erweiterung des MHKW ist, hat den Blick für die reale Situation der Abfallentsorgung verstellt.

Unabhängig von dem Streit um die Abfallmengen, trügt der Schein einer Entsorgungssicherheit. Nicht zuletzt durch die Medienberichte, z.B. im Focus vom 23.06.2008 und im Capital vom 23.10.2008. wird deutlich, warum schon bald nach dem Inkrafttreten der Ablagerungsverordnung, am 01.06.2005, der Entsorgungsengpass so schnell überwunden wurde. Immerhin mussten nach Aussagen des Landesamtes für Natur und Umwelt im Herbst 2005 in Schleswig-Holstein ca. 70000 To. Abfälle zwischengelagert werden.

5 -10 Millionen Tonnen. westdeutscher Abfälle werden nach Medienberichten in den neuen Bundesländern pro Jahr in Deponien und Tongruben auf Grund einer rechtlichen Grauzone und auch illegal abgelagert. Auch im Abfallwirtschaftsplan des Landes Schleswig-Holstein wird darauf hingewiesen, dass hier Handlungsbedarf besteht und derartige Schlupflöcher geschlossen werden müssen. Sollte der Gesetzgeber diese Lücken kurzfristig schließen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften konsequent überwachen, hätten wir sehr bald eine andere Entsorgungssituation.

Die FDP-Kreistagsfraktion hat vor dem Hintergrund solcher Entsorgungspraktiken mit ihren Anträgen zum Entwurf dieses Abfallwirtschaftskonzeptes darauf hingewirkt, dass Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern nur eingegangen werden sollen, wenn sich daraus keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gebühren ergeben und die Abfälle umweltgerecht und gesetzeskonform entsorgt werden.

Es kann nicht sein, dass wir billigend in kauf nehmen, dass womöglich auch unsere Abfälle an anderer Stelle verbuddelt werden, nur weil dort eine Gesetzeslücke ausgemacht wurde. Dies wäre keine verantwortliche Abfall- und Umweltpolitik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

auch künftig werden Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern erforderlich sein. Allerdings immer unter dem Vorbehalt, den ich bereits genannt habe. Der Kreis Ostholstein muss aber alles daran setzen, damit er in Sachen Abfallentsorgung weitgehend unabhängig bleibt. Bereits jetzt wird die Abfallwirtschaft zu einem erheblichen Teil von wenigen, international operierenden Unternehmen beherrscht. In solchen Unternehmen spielen regionale Belange keine Rolle mehr.

Die FDP-Fraktion stimmt dem Abfallwirtschaftskonzept zu.

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